Elektronische Fahrtenbücher
Sie sind selbständig und haben ein betrieblich und privat genutztes Fahrzeug? Dann sind Sie steuerlich dazu verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen. (jeden Monat 1% des Inländischen Brutto-Fahrzeuganschaffungswertes!!!)
Das Problem:
Sie bekommen so gut wie nie das Fahrtenbuch so exakt von Hand (manueller Aufschrieb) geführt, wie es das Finanzamt von Ihnen haben möchte!
Das führt zur Anwendung der unvorteilhaften 1%-Regelung. Fahren Sie z.B. einen Mittelklasse-Kombi mit einen inländischen Brutto-Fahrzeug-Anschaffungswert von
40.000€ brutto, so müssen hier bei einer 1%-Regelung 400,00€ zzgl. 19% Mehrwertsteuer jeden Monat als Aufwand in Abzug bringen.
Das muss nicht sein!
Ein elektronisches Fahrtenbuch hat sich i.d.R. nach 3-4 Monaten amortisiert, bei teureren als im Beispiel beschriebenen
Fahrzeugen auch noch schneller! Sparen Sie bares Geld und nutzen Sie intelligente IT-Technik in Ihrem Fahrzeug und legen so dem Finanzamt ein
„hieb- und stichfestes“ Fahrtenbuch vor!
Die richtige Lösung für Ihr Unternehmen – wir lösen den Knoten!
